Allgemeine Geschäftsbedingungen
gültig ab 02.04.2020
AGB
1
Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) des Einzelunternehmens Christian Heidemann - GotYouMedia, vertreten durch Christian Heidemann (nachfolgend “GotYouMedia”) gelten im Verhältnis seinen Kunden für (ii) den Abschluss und die Durchführung von Aufträgen über die Planung, Konzeptionierung und/oder Erstellung von Videomaterialien (nachfolgend “Produktionsaufträge”).
1.2
Die AGB gelten vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderslautenden individualvertraglichen Vereinbarung zwischen GotYouMedia und dem Kunden. Abweichende AGB des Kunden gelten nur, sofern GotYouMedia diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2
Definitionen
2.1
“Kundenassets”: Inhalte und Informationen jeder Art, wie Bild-, Ton-, Rohmaterial oder Konzeptvorlagen, die der Kunde für die Erstellung der Produktion zur Verfügung stellt.
2.2
“Produktion(en)”: In Ausführung eines Auftrags für den Kunden erstellte Videomaterialien.
2.3
“Freelancer”: Nachunternehmer, mit denen GotYouMedia während der Projekterstellung zusammenarbeitet.
2.4
“Fremddienstleister”: Sind vom Kunden direkt beauftragte Unternehmen, die für die beauftragte Produktion keine Nachunternehmer von GotYouMedia sind.
3
Vertragsschluss und -gegenstand
3.1
Der Vertragsschluss zwischen dem Kunden und GotYouMedia erfolgt durch Annahme des Angebots von GotYouMedia durch den Kunden durch Unterzeichnung mit der Unterzeichnung des Auftrags durch beide Vertragsparteien. GotYouMedia ist 20 Werktage an ein dem Kunden unterbreitetes Angebot gebunden. Eine verspätete Annahme durch den Kunden gilt als neues Angebot, das GotYouMedia im freien Ermessen annehmen oder ablehnen kann.
3.2
Der Umfang der von GotYouMedia zu erbringenden Leistungen ist jeweils im Angebot gesondert definiert. Die Parteien können jederzeit einvernehmlich weitere Leistungen vereinbaren.
4
Produktionsaufträge
4.1
Der konkrete Inhalt der Produktionsverträge ergibt sich jeweils aus dem vereinbarten Auftrag.
4.2
GotYouMedia steht es frei, sich bei der Durchführung der Produktionsaufträge der Hilfe Dritter zu bedienen (sog. Freelancer).
4.3
Bei der Durchführung der Produktionsverträge hat der Kunde etwaig ihm von GotYouMedia zur Verfügung gestellte Kommunikationsmittel (z.B. Briefing Fragebogen, Feedbackplattform) zu verwenden.
5
Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1
Der Kunde erbringt die Mitwirkungsleistungen, die zur Erstellung der Produktion erforderlich sind. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, gerät GotYouMedia hinsichtlich etwaig vereinbarter Lieferfristen nicht in Verzug und steht gegenüber dem Kunden nicht über etwaig hieraus entstehende Schäden ein. Kann GotYouMedia die Produktion mangels notwendiger Mitwirkungshandlungen des Kunden über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 4 Wochen trotz Erinnerung an den Kunden nicht fortsetzen, kann GotYouMedia sich vom Vertrag lösen. Es gelten die Regelungen zur Stornierung gemäß Ziffer 10.2 entsprechend.
5.2
Der Kunde stellt insbesondere die Kundenassets nach den Vorgaben von GotYouMedia zur Verfügung und steht dafür ein, dass einer Nutzung der Kundenassets ihm Rahmen der Produktion keine Rechte Dritter entgegenstehen.
5.3
Der Kunde sorgt ferner für eine wirksame Einwilligung aller in der Produktion wahrnehmbarer Darsteller, wie Schauspieler, Sprecher und Statisten, soweit die Darsteller nicht direkt von GotYouMedia engagiert werden.
5.4
Die für die Produktionstätigkeiten notwendigen Genehmigungen an nicht-öffentlichen oder öffentlichen Orten holt der Kunde auf eigene Kosten selbst ein. Auf Wunsch des Kunden holt GotYouMedia Genehmigungen für Produktionstätigkeiten an öffentlichen Orten für den Kunden kostenpflichtig ein.
6
Produktionsabnahme
6.1
GotYouMedia gewährt dem Kunden die im Auftrag angeführten Korrekturmöglichkeiten innerhalb der im Auftrag beschriebenen Produktionsschritte. Als solche gilt je nach Produkt und Angebot: das Briefing, das Konzept, der Text, das Storyboard, das Stylesheet, die Illustration, das Footage, die 3D Models, die Animation, das Editing und das finale Video (Video Delivery). Die Endfassung der Produktion wird dem Kunden im vereinbarten Format zum Download zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat zeitnah nach Bereitstellung des Downloads, eine Kopie der Endfassung herunterzuladen und auf seinen eigenen Systemen zu speichern.
6.2
Nach Abschluss eines Produktionsschrittes und deren Freigabe durch den Auftraggeber können weitere Änderungen in den abgeschlossenen Produktionsschritten vorgenommen werden. Durch diese nachträglichen Änderungen entstehende Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Kosten müssen dazu in Textform durch GotYouMedia vorab angegeben und durch den Auftraggeber bestätigt werden.
6.3
GotYouMedia zeigt dem Kunden nach jedem Produktionsschritt deren Fertigstellung in Textform an. Macht der Kunde binnen 2 Wochen nach der Anzeige der Fertigstellung eines Produktionsschrittes keine Mängel in Textform geltend und weist den Produktionsschritt keine wesentlichen Mängel auf, gilt der jeweilige Produktionsschritt als vertragsgemäß erbracht und abgenommen.
6.4
Soweit in ihnen die zwischen den Parteien vereinbarten Vorgaben in branchenüblicher Weise umgesetzt wurden, gelten die Zwischen- und Endergebnisse als mangelfrei.
7
Rechteeinräumung
7.1
GotYouMedia räumt dem Kunde – aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung des vereinbarten Preises – an der überlassenen Endfassung der Produktion ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht umfasst die Nutzung der Produktion zu eigenen werblichen Zwecken auf Telemedien, einschließlich Auftritten in sozialen Netzwerken, und in Applikationen (Apps) des Kunden, jedoch ohne die Nutzung in bezahlten Online-Werbemitteln, wie Pre-Rolls oder Banner, auf Telemedien Dritter. Eine Nutzung im Rahmen von TV-, Radio- und Kinoausstrahlungen ist hingegen nicht gestattet. Das Nutzungsrecht umfasst ferner nicht das Bearbeitungs- oder Umgestaltungsrecht. Weitere Nutzungsbeschränkungen, z.B. zeitlicher oder territorialer Art, können sich aus der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung ebenso ergeben (insb. aus dem Auftrag), wie zusätzliche gestattete Nutzungsarten.
7.2
Soweit zwischen den Parteien vereinbart, wird GotYouMedia das Rohmaterial für die Vertragslaufzeit in einem üblichen Format digital speichern. Nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses schuldet GotYouMedia nicht die Aufbewahrung und Herausgabe von Rohdaten und/oder Rohmaterial.
7.3
Sofern in der Produktion vorbestehende Werke (“Drittinhalte”) eingebunden wurden, gelten die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Lizenzgebers der Drittinhalte ergänzend und können die Nutzungsmöglichkeit des Kunden weiter einschränken. GotYouMedia wird den Kunden auf etwaig von GotYouMedia eingebundene Drittinhalte und die jeweiligen Lizenzgeber gesondert hinweisen.
7.4
GotYouMedia ist, wenn nicht anders vereinbart, berechtigt, die Produktion zu Werbezwecken zeitlich und räumlich unbeschränkt auf ihrer Online-Medien und in Pressemeldungen unter Benennung des Kunden und Verwendung von dessen Marke, Logo oder sonstigem Unternehmenskennzeichen zu veröffentlichen sowie für eigene Zwecke Kopien herzustellen, zu verbreiten oder vorzuführen.
7.5
Auf Verlangen von GotYouMedia ist der Kunde verpflichtet, GotYouMedia über den Umfang und die Art der Nutzung der Produktion eine schriftliche Auskunft zu erteilen.
8
Kosten bei zusätzlichem Aufwand und Stornierungen
8.1
Für über den im Angebot nicht kalkulierten zusätzlichen zeitlichen Aufwand bei GotYouMedia, den GotYouMedia bei Angebotslegung objektiv nicht vorhersehen konnte, wird die nachfolgend genannte Vergütung geschuldet.
– Reisekosten werden mit der Gesamtrechnung ausgewiesen. Es gelten folgende Sätze:
– Reisekosten mit PKW pauschal zu 0,45€ pro gefahrenem Kilometer. Reisekosten mit Transporter pauschal zu 0,65€ pro gefahrenem Kilometer. Übernachtungskosten werden zu den örtlichen verfügbaren Möglichkeiten berechnet. GotYouMedia ist gehalten, die Übernachtungskosten pro Person und Nacht sofern vor Ort Angebote bestehen, in einem Korridor von 68 – 135€ zu halten. Bei höheren Kosten muss der Auftraggeber vorab informiert werden.
8.2
Bei Kündigungen („Stornierungen“) von Aufträgen oder Teilleistungen (wie einzelne Drehtage oder Workshops) des Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat und/oder die aus dessen Sphäre stammen, wird ein Ausfallhonorar gestaffelt wie folgt fällig:
– bis 7 Tage vor Auftragstermin 30% netto des Honorars
– bis 3 Tage vor Auftragstermin 50% netto des Honorars
– bis 48 Stunden vor Auftragstermin 70% netto des Honorars
– bis 24 Stunden vor Auftragstermin 100% netto des Honorars.
8.3
In Fällen, in denen sich kurzfristig (innerhalb von 24 Stunden vor dem Auftragstermin oder am Tag der Auftragsausführung selbst) herausstellen sollte, dass die Durchführung eines Auftrages wegen schlechter Witterungsbedingungen (z. B. Stark- oder Dauerregen oder Sturm) ohne Stornierung durch den Kunden und ohne Verschulden einer Vertragspartei nicht möglich sein sollte und sich (etwa wegen des Fixcharakters des Auftrags, z. B. Filmen eines bestimmten Events) auch kein geeigneter Ausweichtermin finden lässt, ist GotYouMedia berechtigt, für den ausgefallenen Tag eine pauschale Aufwandsentschädigung in der im Kostenvoranschlag angesetzten Höhe der Kosten für diesen Tag zu verlangen. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit, GotYouMedia geringere zu entschädigende Kosten nachzuweisen.
9
Workshops und Schulungsmaterial
Sofern Workshops oder sonstige Schulungsveranstaltungen zwischen den Parteien vereinbart wurden, finden diese am jeweils benannten Ort statt. Ganztagesveranstaltungen umfassen maximal acht Zeitstunden, inklusive angemessene Pausenzeiten. Auswahl und Anzahl des eingesetzten Schulungspersonal steht im freien Ermessen von GotYouMedia. Etwaiges im Rahmen der Veranstaltungen überlassenes Schulungsmaterial oder sonstige Anleitungen darf der Kunde nur zu eigenen internen Schulungszwecken verwenden.
10
Entgelt, Anzahlung und Rechnungsstellung
10.1
Der Kunde schuldet GotYouMedia die im Auftrag vereinbarte Vergütung. Sofern für Leistungen ein monatliches oder sonstig zeitlich wiederkehrendes Entgelt vereinbart ist, ist dieses jeweils zum ersten Werktag des Zeitraums im Voraus fällig.
10.2
Wenn nicht anders festgehalten, werden 50% des vereinbarten Brutto-Vertragspreises mit Abschluss eines Produktionsauftrages als Anzahlung sofort fällig.
10.3
Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlbar. Sämtliche Bankspesen für Auslandstransfers gehen zu Lasten des Kunden.
11
Gewährleistung
11.1
GotYouMedia erbringt sämtliche Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt. Für durch beteiligte Freelancer verursachte Verzögerungen steht GotYouMedia nur ein, sofern die Verzögerung bei sorgfältiger Auswahl des Freelancers durch GotYouMedia vermeiden lassen hätte.
11.2
Soweit der Kunde ein Entscheidungsrecht hinsichtlich der Produktion hat, übernimmt GotYouMedia keine Gewähr für die Folgen der Entscheidung des Kunden.
11.3
Mit Ausnahme der Rechteeinräumung nach Ziffer 7 übernimmt GotYouMedia keine Gewähr für die rechtliche Zulässigkeit der Produktion, insbesondere nicht hinsichtlich Vorgaben des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, produkt- oder medienspezifischen Werbevorgaben oder jugendschutzrechtlichen Vorgaben.
11.4
Sofern und soweit GotYouMedia lediglich den Kontakt zwischen dem Kunden und Dritten (z.B. Freelancer) vermittelt, übernimmt GotYouMedia keine Gewähr für die Leistungserbringung durch den Dritten.
12
Haftung
12.1
Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, dem Körper oder der Gesundheit entstehen ist die Haftung von GotYouMedia gegenüber dem Kunden ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von GotYouMedia, von dessen gesetzlichen Vertretern oder von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung GotYouMedia bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Die genannten Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch GotYouMedia sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften oder soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
12.2
Für den Verlust von Daten haftet GotYouMedia nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
12.3
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten sinngemäß auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von GotYouMedia.
13
Freistellung durch Kunden
13.1
Der Kunde ist für die Kundenassets vollumfänglich verantwortlich. Insbesondere ist er dafür verantwortlich, dass die Kundenassets frei von Rechten Dritter sind und auch aus rechtlicher Sicht für diese Nutzungen geeignet sind und zur Verfügung gestellt werden dürfen.
13.2
Der Kunde stellt GotYouMedia von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die Dritte gegen GotYouMedia wegen einer Verletzung ihrer Rechte und/oder Verstöße gegen geltende gesetzliche Vorgaben durch die Verwendung der Kundenassets gegen GotYouMedia geltend machen. Der Kunde übernimmt alle für GotYouMedia aufgrund dieser Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von GotYouMedia bleiben unberührt.
14
Vertragslaufzeit
14.2
Produktionsaufträge haben die jeweils vereinbarte Laufzeit. Der Kunde ist nicht berechtigt, Produktionsaufträge vorzeitig ordentlich zu kündigen. Ein Kündigungsrecht nach § 648 BGB ist ausdrücklich abbedungen.
14.3
Das gesetzliche Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für GotYouMedia ist insbesondere: (a) der Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen dieser AGB, der auch nach angemessener Fristsetzung nicht beseitigt wird; (b) die deliktische Handlung eines Kunden oder der Versuch einer solchen, z.B. Betrug; (c) der Verzug des Kunden mit der Zahlungspflicht gemäß der vom Nutzer zu leistenden Vergütung um mehr als sechs Wochen; (d) andauernde Betriebsstörung infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von GotYouMedia liegen wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leistungsnetzen.
14.4
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei die Übermittlung einer Kopie der Kündigung per Fax oder E-Mail ausreicht, sofern das Original der Kündigung binnen fünf Werktagen nachgereicht wird.
15
Verwertungsgesellschaften
Dem Kunden ist bekannt, dass für bestimmte Nutzungen der Produktionen die Vergütungssätze der jeweiligen Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) gelten und diese Kosten vom Kunden zu tragen sind. Der Kunde wird sämtlichen Pflichten gegenüber Verwertungsgesellschaften selbstständig nachkommen.
16
Umgehungsverbot
Der Kunde wird Leistungen von Freelancern bis zu einem Jahr nach Beendigung der Rahmenvereinbarung ohne Kenntnis und Zustimmung von GotYouMedia nicht direkt beziehen. Dies gilt auch für eine mittelbare Beauftragung der Freelancer durch mit dem Kunden verbundene Unternehmen und/oder beauftragte Mittelsmänner, sofern die Beauftragung letztendlich dem Kunden zugute kommen soll.
17
Schlussbestimmungen
17.1
Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Diese ist auch gewahrt bei Erklärungen mittels E-Mail.
17.2
GotYouMedia behält sich vor, diese AGB von Zeit zu Zeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. In diesem Fall wird GotYouMedia den Kunden über die Änderung per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Adresse informieren und ihm Gelegenheit geben, der Änderung binnen zwei Wochen zu widersprechen (“Widerspruchsfrist”). Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht der Kunde, kann GotYouMedia die vertragliche Zusammenarbeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen (Sonderkündigungsrecht). Für vor Ablauf der Widerspruchsfrist bereits vereinbarte, aber noch nicht abgeschlossene Produktionsaufträge gelten die alten AGB fort.
17.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
17.4
Eine Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erlaubt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
17.5
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von GotYouMedia.